Jahreshauptversammlung 2024
Unsere Jahreshauptversammlung 2024 findet am
27. April 2024 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Vereinsheim des KGV Winterbergplatz e.V.
statt.
Zur Versammlung sind nur Vereinsmitglieder zugelassen. Die Mitgliedschaft und das damit verbundene Stimmrecht ist durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachzuweisen. Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern ist laut Satzung nur nach Abstimmung der anwesenden Mitglieder möglich.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung sind eine Pflanzenbörse und zum Start in die Gartensaison 2024 ein Vereinsfest geplant.
Selbstverständlich sind wir für Ideen und für Unterstützung zur Vorbereitung der Jahreshauptversammlung und des Vereinsfestes offen. Teilen Sie uns Ihre Vorschläge gern über das Kontaktformular mit.
Tagesordnung (Änderungen vorbehalten):
- Begrüßung, Moderation
- Erfassen der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder (Mitgliedsausweis), Feststellen der Beschlussfähigkeit, Abstimmung über die Teilnahme von Gästen und Anträgen zu sonstigen Themen für die Tagesordnung
- Verstorbene, Pächterwechsel und Vorstellung der neuen Pächter
- Tätigkeitsbericht von Mai 2023 bis April 2024
- Beschlussfassung lt. Beschlussantrag „Verstoß gegen die Parkordnung“
- Aktuelles und Geplantes
- Kassenbericht
- Revisionsbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand
- Wahl des neuen Vorstandes
- Wahl der Revisoren
- Ehrungen und Anerkennungen
- Arbeitseinsätze 2024 und Arbeitsgruppen
- Sonstiges und Diskussion
- Verabschiedung
Jahreshauptversammlung 2024
Unsere Jahreshauptversammlung 2024 findet am
27. April 2024 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Vereinsheim des KGV Winterbergplatz e.V.
statt.
Im Anschluss daran sind eine Pflanzenbörse und zum Start in die Gartensaison 2024 ein Vereinsfest geplant.
Selbstverständlich sind wir für Ideen und für Unterstützung zur Vorbereitung der Jahreshauptversammlung und des Vereinsfestes offen. Teilen Sie uns Ihre Vorschläge gern über das Kontaktformular mit.
Parkverbot in unserer Anlage
Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass in unserer Anlage Parkverbot besteht. Es ist lediglich Mitgliedern gestattet, kurzzeitig zum Be- und Entladen sperriger oder schwerer Gegenstände das Gelände zu befahren und für die Dauer des Be- und Entladens - längstens eine Stunde - das Fahrzeug auf einem der beiden dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen. Während das Fahrzeug in der Anlage steht, müssen im Fahrzeug sichtbar der Mitgliedsausweis und eine korrekt eingestellte Parkscheibe ausgelegt werden. |
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Wenn diese Regelung, die durch die Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen worden ist, weiterhin durch einige wenige missachtet wird, sieht sich der Vorstand gezwungen, zukünftig das Tor mit einem anderen Schloss zu versehen und damit die Einfahrt generell zu unterbinden. |
Formular "Anfrage zur Vereinsheimnutzung"
Auf dieser Webseite steht nun ein Formular zur Verfügung, mit dem Anfragen zur Nutzung des Vereinsheimes für private Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern bequem über diese Webseite abgesendet werden können. Dazu ist ein gültiger Benutzer-Account auf dieser Seite notwendig. Das Formular finden Sie hier (Mitgliederbereich >>> Anfrage Vereinsheimnutzung). |