Der Vorstand des KGV Winterbergplatz e. V. lädt frist- und formgerecht gemäß §5 Satz 1 der Vereinssatzung zur Jahreshauptversammlung 2025 ein.
Diese findet am 10. Mai 2025 um 10.00 Uhr statt.
Zur Versammlung sind nur Vereinsmitglieder zugelassen. Die Mitgliedschaft, und das damit verbundene Stimmrecht, sind durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachzuweisen. Bitte kommen Sie rechtzeitig, damit die Formalitäten für die Erfassung der Anwesenheiten bis zum Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sind.
Die Vertretung durch ein anderes Vereinsmitglied ist nicht zulässig (BGH, Ur-teil vom 15. März 2004 – II ZR 250/02).
Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern ist laut Satzung nur nach Abstimmung der anwesenden Mitglieder möglich.
Die Tagesordnung wird zeitnah an dieser Stelle sowie per Aushang in den Schaukästen bekanntgegeben.