Die Rahmenkleingartenordnung (RKO) in der jeweils aktuellen Fassung gilt für alle im Landesverband organisierten Kreis-, Territorial-, Regional- und Stadtverbände und deren Kleingärtnervereine. Sie ist Bestandteil jedes einzelnen Pachtvertrages. Basis ist das Bundeskleingartengesetz in der jeweils gültigen Fassung.

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