Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass in unserer Anlage Parkverbot besteht.

Es ist lediglich Mitgliedern gestattet, kurzzeitig zum Be- und Entladen sperriger oder schwerer Gegenstände das Gelände zu befahren und für die Dauer des Be- und Entladens - längstens eine Stunde - das Fahrzeug auf einem der beiden dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen. Während das Fahrzeug in der Anlage steht, müssen im Fahrzeug sichtbar der Mitgliedsausweis und eine korrekt eingestellte Parkscheibe ausgelegt werden.

Wenn diese Regelung, die durch die Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen worden ist, weiterhin durch einige wenige missachtet wird, sieht sich der Vorstand gezwungen, zukünftig das Tor mit einem anderen Schloss zu versehen und damit die Einfahrt generell zu unterbinden.
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