Die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden schränkt zum Freitag, 14. Juli 2023, die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Dresdner Stadtgebiet bis einschließlich 15. Oktober 2023 ein.

Damit sind die folgenden Einschränkungen und Hinweise zu beachten:

  • Es darf kein Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.
  • Es darf kein Wasser mit Schöpfgefäßen aus den kleinen städtischen Fließgewässern (z. B. Landgraben) entnommen werden.
  • Zum Gießen sollte vorzugsweise Regenwasser aufgefangen und verwendet werden.
  • Grundsätzlich sollte das Gießen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erfolgen, um Verluste durch Verdunstung zu minimieren.
  • Rasenflächen sollten generell nicht gewässert werden.

Diese Hinweise sind ebenfalls in den Schaukästen ausgehängt (Aushang).

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